Wie funktioniert ein Wettbewerbsverbot?

Ein kritischer Aspekt bei der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in Österreich ist das Verständnis des Wettbewerbsverbots. Erhalte einen detaillierten Überblick über das Wettbewerbsverbot in österreichischen GmbHs dar, einschließlich seiner Anwendung, Gestaltung und rechtlichen Implikationen.

Einführung in das Wettbewerbsverbot

Das Wettbewerbsverbot in einer österreichischen GmbH ist eine rechtliche Vorkehrung, die darauf abzielt, die Interessen des Unternehmens zu schützen. Es verhindert, dass Geschäftsführer:innen und Gesellschafter:innen während und nach ihrer Tätigkeit in Konkurrenz zur GmbH stehen. Dies schließt beispielsweise die Gründung eines konkurrierenden Unternehmens oder die Arbeit für einen direkten Wettbewerber aus. Ziel ist es, potenzielle Interessenkonflikte zu minimieren und sicherzustellen, dass die Handlungen der Geschäftsführer:innen und Gesellschafter:innen voll und ganz den Zielen und Interessen der GmbH entsprechen. Dadurch wird die Integrität des Geschäftsbetriebs und die Vertraulichkeit von Unternehmensinformationen gewahrt.

Wettbewerbsverbot für Geschäftsführer:innen

In Österreich sind Geschäftsführer:innen einer GmbH per Gesetz an ein Wettbewerbsverbot gebunden, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Dieses Verbot beinhaltet, dass Geschäftsführer:innen während ihrer Amtszeit und auch für einen definierten Zeitraum nach ihrem Ausscheiden nicht in einem Unternehmen tätig sein dürfen, das in direkter Konkurrenz zur GmbH steht. Diese Regelung soll die Loyalität und Integrität der Geschäftsführung sicherstellen und verhindern, dass Geschäftsgeheimnisse oder strategisches Know-how an Konkurrenten gelangen. Die genaue Dauer des Verbots nach Beendigung der Tätigkeit variiert je nach individueller Vereinbarung und den spezifischen Umständen des Falles.

Optionale Wettbewerbsverbote für Gesellschafter:innen

Für Gesellschafter:innen besteht kein gesetzliches Wettbewerbsverbot, jedoch können vertragliche Verbote vereinbart werden, die ihre wirtschaftliche Freiheit nicht unangemessen einschränken. Sollte ein Wettbewerbsverbot oder auch ein nachträgliches Wettbewerbsverbot (Konkurrenzklausel) angedacht sein, wäre dies entsprechend im Gesellschaftsvertrag, in einem allfälligen Syndikatsvertrag (= eine separate privatrechtliche Vereinbarung zwischen den Gesellschaftern, die nicht im Firmenbuch aufscheint und daher insbesondere zur Regelung von Aspekten geeignet ist, die nicht der Öffentlichkeit zugänglich sein sollen) oder in sonstiger Art (formfrei) – vorbehaltlich kartellrechtlicher Schranken und allfälliger Sittenwidrigkeit einer Vertragsregelung – zu vereinbaren.

Gestaltung von Wettbewerbsverboten

Bei der Gestaltung eines Wettbewerbsverbots sollten Dauer, geografischer Geltungsbereich und Umfang der verbotenen Tätigkeiten berücksichtigt werden, um die Interessen der GmbH und die Rechte der Betroffenen zu schützen. Der Rahmen des Wettbewerbsverbots ist durch den Unternehmensgegenstand der GmbH abgesteckt.

Eine Vertragsstrafe bildet einen “pauschalierten Schadenersatz” ab. Sie hat im Wesentlichen zwei Wirkungskomponenten: einerseits erzeugt sie bei der potentiell verpflichteten Person ein erhöhtes Pflichtbewusstsein durch ihre Drohwirkung, andererseits ist der ansonsten nur schwer erbringbare Nachweis eines eingetretenen Schadens nicht erforderlich. Vertragsstrafen dienen als Abschreckung gegen Verstöße und müssen angemessen sein. Bei Verstößen können auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Wichtigkeit professioneller Beratung

Professionelle Rechtsberatung ist empfehlenswert, um ein korrektes und durchsetzbares Wettbewerbsverbot zu formulieren, das sowohl den Bedürfnissen der GmbH als auch den Rechten der Betroffenen gerecht wird. Die Höhe der Vertragsstrafe ist einzelfallspezifisch festzulegen und sollte im Gesamtkontext der angedachten Verwendung und ihrem Zweck angemessen sein. Ob, in welcher Ausgestaltung oder Höhe eine solche Vertragsstrafe Verwendung findet, ist im Wesentlichen Verhandlungssache zwischen den Parteien

Fazit

Das Wettbewerbsverbot ist ein entscheidendes Instrument in der Unternehmensführung einer GmbH in Österreich, das zum Schutz der Gesellschaftsinteressen beiträgt und faire Bedingungen für die Beteiligten schafft. Dabei sollten jedoch die Interessen und die persönliche Situation von allen beteiligten Personen berücksichtigt werden.

Euer DWP-Team

E-Mail: wien@daxundpartner.at

Tel.: +43 5 9004 300